Jakobsmuschel

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Für die Jakobsmuschel gibt es im Ärmelkanal aus Rücksicht auf die Bestände für frz. Fischer ein Fangverbot von Mai bis Oktober. Für brit. Fischer gilt seit 2013 die Vereinbarung, dass nur Boote mit mehr als 15 Metern Länge in den Sommermonaten nicht nach Jakobsmuscheln fischen dürfen. Nur: Seitdem gehen die Briten in diesem Zeitraum mit kleinen Booten auf Fang. Dies führte zu einem handfesten Streit zwischen frz. und brit. Fischern.[1]