Denkmäler
UNESCO-Welterbe
Die UNESCO verleiht den Titel Welterbe (Weltkulturerbe und Weltnaturerbe) an Stätten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind und von den Staaten, in denen sie liegen, für den Titel vorgeschlagen werden. Der Titel beruht auf der von 190 Staaten und Gebieten ratifizierten Welterbekonvention von 1972.
Insgesamt umfasst seit Juni 2013 die UNESCO-Liste des Welterbes 981 Denkmäler in 160 Ländern. Davon sind 759 als Kulturdenkmäler und 193 als Naturdenkmäler gelistet, weitere 29 Denkmäler werden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe geführt.
Der Liste des Welterbes liegt das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) zugrunde. Es wurde am 16. November 1972 auf der 17. Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet und trat am 17. Dezember 1975 in Kraft. Leitidee der Welterbekonvention ist die „Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen“.
- Liste des UNESCO-Welterbes (Afrika)
- Liste des UNESCO-Welterbes (Amerika)
- Liste des UNESCO-Welterbes (Asien und Ozeanien)
- Liste des UNESCO-Welterbes (Europa)
Denkmäler der Länder
Frankreich - Monument historique
In Frankreich ist die Einstufung als monument historique eine Maßnahme, um ein aufgrund seiner Geschichte oder Architektur bemerkenswertes Bauwerk als Denkmal zu schützen. Die Anerkennung des öffentlichen Interesses bezieht sich insbesondere auf die mit dem Monument verbundene Vergangenheit oder Kunst.
Die Einstufung kann sich auch auf bewegliche Objekte beziehen, zum Beispiel Möbel oder Objekte, die einer bestimmten Umgebung zugeordnet sind, an denen ein historisches Interesse besteht, wie Glocken, Kelche oder Türbeschläge.
Die Dichte der monument historiques ist in den einzelnen Regionen sehr verschieden. Sie schwankt zwischen 3 bis 6 pro Quadratkilometer (Champagne-Ardenne, Rhône-Alpes, Limousin, Midi-Pyrénées und Korsika) und 11 bis 32 pro Quadratkilometer (Bretagne, Île-de-France und Elsass).
Folgen der Einstufung
- Für jede Änderung an einem derart eingestuften Gebäude muss der Eigentümer vier Monate vor Beginn der Arbeiten dem Präfekten einen Antrag mit detaillierten Angaben zu den vorgesehenen Arbeiten vorlegen.
- Das Gebäude darf nicht niedergerissen noch bewegt werden, weder in Teilen noch im Ganzen.
- Es darf nicht verkauft, vererbt, vermacht usw. werden, ohne den Minister im Vorhinein zu unterrichten.
- Neukonstruktionen dürfen ohne Zustimmung des Ministers nicht gebaut werden.
- Es wird eine Schutzzone mit einem Radius von 500 Metern um das Gebäude eingerichtet.
Wikipedia besitzt eine zentrale Liste an Monuments historiques in Frankreich. Diese verweist ihrerseits auf über 110 Listen Monuments historiques in Départements und Städten.
Anhang
Anmerkungen