Heiliges Jahr Rom: Unterschied zwischen den Versionen
Klaus (Diskussion | Beiträge) (→Links) |
Klaus (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Papst Paul II. (1417/1464-1471) setzte schließlich die Periode der Heiligen Jahre auf 25 Jahre fest. Damit sollte es jeder Generation möglich sein, mind. einmal im Leben zu einem Heiligen Jahr nach Rom zu pilgern und diesen besonderen Ablass zu bekommen. Diese Regelung gilt bis heute seit dem Jahre 1475. | Papst Paul II. (1417/1464-1471) setzte schließlich die Periode der Heiligen Jahre auf 25 Jahre fest. Damit sollte es jeder Generation möglich sein, mind. einmal im Leben zu einem Heiligen Jahr nach Rom zu pilgern und diesen besonderen Ablass zu bekommen. Diese Regelung gilt bis heute seit dem Jahre 1475. | ||
== Links == | |||
=== Quellen und weitere Infos === | |||
=== Links === | |||
* [[Heiliges Jahr]] | * [[Heiliges Jahr]] | ||
* [[Heiliges Jahr andere]] | * [[Heiliges Jahr andere]] | ||
== Weblinks == | === Weblinks === | ||
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Jubeljahr Wikipedia Jubeljahr] | *[http://de.wikipedia.org/wiki/Jubeljahr Wikipedia Jubeljahr] |
Version vom 26. Januar 2013, 12:27 Uhr
Papst Bonifatius VIII. (1235/1294-1303) rief im Jahr 1300 erstmals ein heiliges Jahr für Rom aus. Es versprach allen Pilgern, die in diesem Jahr nach Rom pilgerten, einen besonderen Sünden-Ablass. Zunächst war es für alle 100 Jahre festgelegt, doch bereits Papst Clemens VI. (1290/1342-1352) legte es für alle 50 Jahre fest. Damit war das nächste Heilige Jahr für Rom bereits im Jahre 1350. Papst Urban VI. (1318/1378-1389) setzte die Periode der Jubeljahre für Rom auf 33 Jahre herab, weil Jesus 33 Jahre gelebt hatte. Somit wurden 1390, 1400, 1423 und 1450 Jubeljahre für Rom gefeiert. Papst Paul II. (1417/1464-1471) setzte schließlich die Periode der Heiligen Jahre auf 25 Jahre fest. Damit sollte es jeder Generation möglich sein, mind. einmal im Leben zu einem Heiligen Jahr nach Rom zu pilgern und diesen besonderen Ablass zu bekommen. Diese Regelung gilt bis heute seit dem Jahre 1475.